Warum das Jahr 1993 entscheidet

Seit dem 31. Oktober 1993 gilt in Deutschland ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest und asbesthaltige Materialien. Böden, die davor verlegt wurden, können Asbest enthalten. Bei Böden, die danach verlegt wurden, ist Asbest in der Regel nicht mehr zu erwarten. Restbestände durften allerdings noch bis zum 20. April 1994 verkauft werden.

Dieses Datum steht auch in der Gefahrstoffverordnung, die seit dem 5. Dezember 2024 in neuer Fassung gilt: Nur wenn mit dem Bau nach dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, darf in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist. Bei älteren Gebäuden ist also mit Asbest zu rechnen, bis eine Erkundung das Gegenteil zeigt. Wer Arbeiten an einem Gebäude beauftragt, auch als Privatperson, muss dem ausführenden Betrieb vorher schriftlich oder elektronisch das Baujahr nennen und alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte weitergeben. Bei Baujahren zwischen 1993 und 1996 ist das Datum des Baubeginns anzugeben.

Für den Boden zählt außerdem, wann er verlegt wurde. Ein Haus von 1910 kann in den Achtzigern einen neuen PVC-Belag bekommen haben, und genau dieser Belag ist dann verdächtig. Auch unter einem neueren Belag kann noch ein alter Belag oder Kleber liegen.

Floor-Flex-Platten: der häufigste Fund

Floor-Flex-Platten, oft auch Flexplatten genannt, sind dünne, harte Vinylplatten mit Asbestfasern im Material. Verbaut wurden sie vor allem von den Fünfziger- bis in die Achtzigerjahre, in Wohnungen, Fluren, Küchen, Kellern, Schulen und Büros. Bis zum Verbot 1993 ist ein asbesthaltiger Belag nicht ausgeschlossen. Sie erkennen die Platten an diesen Merkmalen:

  • Quadratisches Format, meist 25 × 25 Zentimeter, manchmal 30 × 30 Zentimeter.
  • Melierte Optik, meist grau oder braun, seltener in anderen Farbtönen, matt und etwas hart im Eindruck.
  • Hart und spröde: Eine lose Platte bricht, wenn man sie biegt, statt sich zu verformen.
  • Direkt verklebt auf dem Estrich, häufig mit einem schwarzen Bitumenkleber, der selbst asbesthaltig sein kann.

Floor-Flex-Platten liegen oft unter einem späteren Teppich, Laminat oder sogar Parkett. Wer beim Renovieren eine Schicht entfernt und darunter auf karierte Platten stößt, sollte die Arbeit an dieser Stelle unterbrechen. Wie wir solche Platten zurückbauen, beschreiben wir unter Floor-Flex-Platten entfernen.

Cushion-Vinyl: weich oben, kritisch unten

Cushion-Vinyl ist ein gepolsterter PVC-Bahnenbelag, der bis Anfang der Achtzigerjahre vor allem in Küchen, Bädern und Fluren verlegt wurde. 1982 wurde die Verwendung asbesthaltiger Cushion-Vinyl-Beläge verboten. Die Oberfläche fühlt sich weich und federnd an und sieht aus wie ein gewöhnlicher PVC-Boden. Das Problem liegt auf der Rückseite: Dort kann eine dünne, weiße bis hellgraue, pappeartige Trägerschicht sitzen, die zu einem großen Teil aus Asbest besteht.

Diese Schicht ist schwach gebunden und gibt beim Herausreißen besonders leicht Fasern ab. Ein typischer Fehler ist, die obere PVC-Schicht abzuziehen und die Pappe auf dem Estrich kleben zu lassen. Dann liegt das eigentliche Problem unter dem neuen Boden.

Alter PVC-Belag mit Papp- oder Filzrücken

Auch andere PVC-Bahnen aus der Zeit vor 1993 können eine asbesthaltige Rückenschicht aus dünner Pappe haben. Ein etwa 5 Millimeter dicker, hellbrauner Jutefilz, wie ihn PVC-Beläge der Sechzigerjahre oft haben, gilt dagegen als asbestfrei. Heutige Beläge mit Vlies- oder Filzrücken sind ebenfalls asbestfrei. Sicher klärt das bei alten Belägen nur das Labor. Ist der Rücken dünn, weißgrau und faserig und wurde der Boden vor 1993 verlegt, behandeln Sie ihn als Verdachtsfall.

Linoleum und Stragula

Linoleum besteht aus oxidiertem Leinöl, Naturharzen, Holz- oder Korkmehl, Kalksteinmehl und Farbpigmenten auf einem Jutegewebe und ist an sich asbestfrei. Stragula war ein günstiger Bodenbelag aus bitumengetränkter Pappe, die mit Ölfarben bedruckt war. Er war vor allem bis in die Sechzigerjahre verbreitet und wurde danach von PVC verdrängt. In den Zwischenlagen beider Beläge kann in Einzelfällen Asbest stecken.

Häufiger ist bei diesen alten Belägen ein anderes Thema: der Kleber. Schwarzer, zäher Kleber unter Linoleum, Stragula oder Parkett ist oft teerhaltig und enthält PAK, also krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Woran Sie ihn erkennen, steht unter schwarzer Kleber unter Parkett.

Weitere Stellen im Bodenaufbau

Unter dem obersten Belag geht es weiter. In älteren Aufbauten kommen asbesthaltige Spachtelmassen und Kleber vor, in einzelnen Fällen auch Estriche mit Asbestzusatz wie Magnesitestrich. Unter altem Parkett liegen außerdem oft teerhaltige Pappen oder Filze, die PAK enthalten. Welche Schichten in Stuttgarter Altbauten typisch sind, haben wir unter Asbest im Bodenaufbau zusammengestellt.

Warum Sie nicht einfach eine Ecke herausbrechen sollten

Fest gebundene Platten geben im unbeschädigten Zustand kaum Fasern ab. Problematisch wird es beim Brechen, Schleifen, Bohren und Herausreißen, denn dann werden Fasern frei, die man nicht sieht und die sich in der Wohnung verteilen. Deshalb gehören diese Arbeiten nicht in Heimwerkerhand. Die Verbraucherzentrale zählt den Ausbau asbesthaltiger Bodenbeläge zu den Arbeiten, die nur qualifizierte Fachfirmen ausführen dürfen.

Bis die Frage geklärt ist, gilt: Belag nicht anfassen, keine Löcher bohren, nicht schleifen und keinen Staubsauger auf Bruchstücke ansetzen.

Die Laborprobe klärt die Frage

Ob ein Boden Asbest enthält, zeigt eine Materialprobe, die ein Labor untersucht. Die Probe ist klein, meist reicht ein fingernagelgroßes Stück. Sie sollte so entnommen werden, dass dabei keine Fasern frei werden, also angefeuchtet, an einer unauffälligen Stelle und mit Schutz. Prüfinstitute und Sachverständige arbeiten dabei nach der VDI-Richtlinie 6202 Blatt 3.

Wir nehmen die Probe bei einem Vor-Ort-Termin selbst, schicken sie an ein akkreditiertes Labor und besprechen mit Ihnen den Befund. Ist der Boden asbestfrei, kann direkt geplant werden. Ist er belastet, folgt ein Konzept für den Rückbau oder, wenn der alte Belag völlig intakt ist, für einen neuen Boden, der nur lose darauf verlegt wird.

Überdecken statt entfernen: was erlaubt ist

Einen asbesthaltigen Boden fest zu überdecken, verbietet die Gefahrstoffverordnung. Darunter fällt ein neuer Belag, der auf die alten Platten geklebt oder geschraubt wird, und ein Estrich, der darüber gebaut wird. Ausnahmen für den Einzelfall sieht die Verordnung dafür nicht vor.

Zulässig ist ein Boden, der nur lose aufgelegt und nicht verklebt wird, auf einem völlig intakten Altbelag. Beim Verlegen darf nichts geschnitten, geschliffen oder gebohrt werden, was den alten Belag beschädigt. Ob das bei Ihnen eine sinnvolle Lösung ist, hängt vom Zustand der Platten, vom Untergrund und vom geplanten neuen Boden ab.

Wenn Asbest gefunden wird

Asbesthaltige Böden werden in einem abgetrennten Arbeitsbereich zurückgebaut, möglichst ohne die Platten zu brechen, staubarm und mit Schutzausrüstung. Das Material wird direkt verpackt, gekennzeichnet und als gefährlicher Abfall getrennt entsorgt. Diese Arbeiten darf nur ein Betrieb mit sachkundiger verantwortlicher Person nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 ausführen. Er muss sie vorher der Behörde anzeigen und braucht seit einer Änderung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2025 zusätzlich eine behördliche Genehmigung, die bis zum 19. Dezember 2026 nachzuweisen ist.

Für Kunden im Raum Stuttgart übernehmen wir Probe, Rückbau, Entsorgung und den neuen Boden aus einer Hand. Mehr dazu unter Asbest im Boden in Stuttgart und Asbest- und PAK-Sanierung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular, am besten mit einem Foto des Belags und dem ungefähren Verlegejahr.

Meisterbetrieb für Parkett in Stuttgart und ganz Baden-Württemberg. Verlegung, Sanierung und Komplettservice seit über 30 Jahren.